Leo Kirch bleibt ein Problem
Ein seit zwölf Jahren tobender Streit
Im Jahr 2002 soll der damalige Chef der Deutschen Bank, Rolf Breuer, öffentlich Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Medienmoguls Leo Kirch geäußert haben. Seitdem strengten Vertreter des Unternehmers mehrere Schadensersatzprozesse an und forderten Wiedergutmachung, obgleich Kirch kurz darauf in der Tat pleite war. Die Deutsche Bank beendete im April 2016 mit einem Vergleich den zivilen Rechtsstreit, indem sie den Erben mehr als 900 Millionen Euro überwies. Für die ehemaligen Vorstände geht der Prozess in eine weitere Runde.
Freisprüche nicht rechtens?
Während der gerichtlichen Auseinandersetzungen behaupteten Jürgen Fitschen, Josef Ackermann und Rolf Breuer, dass Anfang 2002 kein Beratungsmandat von Leo Kirch angestrebt worden sei. Allerdings konnte die Staatsanwaltschaft umfangreiches Material sammeln, welches gegenteilige Annahme zuließ und zu revidierten Aussagen führte. Es kam zu einem Verfahren wegen Prozessbetrugs, bei welchem die angeklagten Vorstände überraschend freigesprochen wurden. Während die Urteile gegen den früheren Aufsichtsratschef und den ehemaligen Personalvorstand nicht beanstandet wurden, legte der Staatsanwalt gegen drei Freisprüche Revision ein. Ob für Ackermann, Fitschen und Breuer der Prozess an der nächsthöheren Instanz weitergeführt wird, entscheidet nun die Generalbundesstaatsanwaltschaft.
Kirch-Prozess für die Deutsche Bank noch nicht beendet
Zunächst wird der Generalbundesstaatsanwalt beim Bundesgerichtshof den Revisionsantrag auf Rechtmäßigkeit prüfen. Eine Entscheidung des BGH kann lange dauern; wenn der Revision allerdings stattgegeben wird, muss der gesamte Prozess in Sachen Leo Kirch erneut aufgerollt werden. Dann würden die Ermittlungen nicht nur gegen die drei ehemaligen Vorstände wieder aufgenommen. Auch Topmanager und Mitarbeiter der Rechtsabteilung stehen bei den Münchener Anklägern im Verdacht des Prozessbetrugs. Die Deutsche Bank bezifferte bereits vor Jahren das maximale Risiko auf mehrere Milliarden Euro. Mit dem Revisionsantrag ist die Richtigkeit der Einschätzung deutlich gestiegen.
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