Der Beraterstatus unter einem Haftungsdach
Als Berater arbeiten Sie unter der Erlaubnis gem. § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (ehmals § 32 Kreditwesengesetz - KWG) des Haftungsdachs, damit Sie Anlageberatung leisten dürfen. Das ist mit dem Status als Bankangestellter mit Wertpapierkompetenzen vergleichbar. Durch den Vertragsschluss mit der NFS werden Sie vertraglich gebundener Vermittler (vgV bzw auf engl. Tied-Agent) der NFS gemäß § 2 Abs. 10 Kreditwesengesetz (KWG).
Sie dürfen die Anlagevermittlung und die Anlageberatung ab diesem Zeitpunkt ausschließlich auf Rechnung und unter der Haftung der NFS erbringen. Die NFS zeigt die Haftungsübernahme der BaFin an und trägt Sie als vgV in das dafür öffentlich geführte Register ein (https://portal.mvp.bafi n.de/database/VGVInfo/), analog zu einem angestellten Verhältnis in einer Bank.
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