Der Aufhebungsvertrag

Wenn Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber darüber einigen können, dass Sie das Finanzunternehmen zu einem bestimmten Zeitpunkt verlassen werden, so können Sie das Arbeitsverhältnis einvernehmlich durch einen Aufhebungsvertrag beenden. Für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag müssen keine Fristen eingehalten werden. Sie können sich sowohl auf eine kurzfristige Beendigung als auch darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis noch mehrere Monate andauert. Die Ausführungen zu einem Wettbewerbsverbot gelten bei dem Aufhebungsvertrag in gleicher Weise wie bei der Kündigung. Ansonsten gilt, dass alle Details individuell zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber ausgehandelt werden.

Diese wesentlichen Punkte sollten im Aufhebungsvertrag geregelt werden:

  • Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 
  • Nutzung des Dienstwagens und ggf. von Firmenlaptop und Handy bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Abgeltung offener Urlaubstage (Resturlaub)
  • Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses, insbesondere mit einer bestimmten Note (z. B. „sehr gut” oder „gut”)
  • Zahlung einer Abfindung
  • Wettbewerbsverbot des Arbeitnehmers
  • Verzicht auf alle weiteren Ansprüche (sog. Erledigungsklausel)


Es sind über alle Themen, die es zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu regeln gilt, Vereinbarungen zu treffen. Je nach Unternehmen und Arbeitsvertrag können hierzu auch Regelungen zur betrieblichen Altersversorgung oder zur Rückzahlung von Aus- bzw. Weiterbildungskosten gehören. Die obige Aufzählung ist daher nicht abschließend.

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