Kunden-Bestandsschutz

Ihre Kunden sind Ihre Kunden. Neben Ihrem Wissen und Erfahrung stellen die Kunden Ihr berufliches Kapital dar. Sie haben Ihre persönlichen Kundenbeziehungen über Jahre mühsam aufgebaut und entwickelt. Im Gegensatz zu einer Festanstellung in der Bank oder anderen Haftungsdächern, verspricht die NFS Netfonds Ihnen nicht nur den Kundenschutz, sondern sagt Ihnen diesen vertraglich zu. Nachfolgend finden Sie Auszüge aus dem Tied-Agent Vertrag, der Ihnen aufzeigt wie Ihr "Wirtschaftsgut Kundenbeziehung" bei Ihnen verbleibt:     

§ 4 Kundenschutz

1. NFS gewährt dem Vertriebspartner für alle von diesem als Anleger zugeführten Kunden Kundenschutz. Gegenstand des Kundenschutzes ist die Verpflichtung der NFS, ohne Zustimmung des Vertriebspartners den von diesem vermittelten Kunden selbst keine Finanzinstrumente anzubieten oder zu vermitteln und die Adressen der Kunden nicht an Dritte zum Zwecke der Platzierung von Vermögensanlagen weiterzugeben.

§ 20 Beendigung

4. Die NFS gibt die Bestände des Vertriebspartners nach einer ordnungsgemäßen Beendigung des Vertrages frei, wenn dies vom Kunden oder vom Vertriebspartner gewünscht wird und seitens der Produktgeber bzw. Depotstellen einer Übertragung nichts entgegensteht. Das Bestandsübertragungsverlangen hat schriftlich zu erfolgen.

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