Das Arbeitsverhältnis nach Ausspruch der Kündigung
Nach dem Ausspruch der Kündigung läuft das Arbeitsverhältnis mit der Bank bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unverändert weiter. Sie müssen so weiter arbeiten, als sei das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt. Hiervon erfasst sind auch Überstunden. Können diese nicht mehr abgefeiert werden, so muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die Überstunden ausbezahlen. Resturlaub wird meistens zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen, aber auch insofern gilt, dass das Arbeitsverhältnis mit der Bank unverändert fortbesteht. Der Zeitpunkt des Urlaubs ist mit dem Arbeitgeber abzustimmen. Wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, dann kann der Arbeitgeber die Urlaubsgewährung verweigern und ist verpflichtet, den Resturlaub abzugelten.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte für Ihr Arbeitsverhältnis nach Ausspruch der Kündigung:
> Reaktion des Arbeitgebers
> Arbeitszeugnis
> Bonuszahlungen
> Wettbewerbsverbot
> Betriebsgeheimnisse
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