Gratifikationen und Bonuszahlungen
Ob Sie nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch Anspruch auf Bonuszahlungen oder Gratifikationen wie z. B. Weihnachtsgeld haben oder ob sie dieses möglicherweise sogar zurückzuzahlen haben, ist davon abhängig, wofür der Bonus gezahlt wird. Gratifikationen werden häufig an die Bedingungen gekoppelt, dass der Arbeitnehmer zu einem bestimmten Stichtag (noch) Mitarbeiter des Finanzunternehmens ist. Handelt es sich um einen leistungsabhängigen Bonus und ist dieser Bonus in dem abgelaufenen Geschäftsjahr bereits verdient, so darf Ihr Arbeitgeber die Zahlung nicht verweigern, wenn Sie vor einem Stichtag im laufenden Geschäftsjahr aus dem Unternehmen ausscheiden. Soll mit einer Gratifikation allerdings nur die Betriebstreue belohnt werden, so darf der Arbeitgeber die Zahlung der Gratifikation verweigern, wenn dies in einer Betriebsvereinbarung oder in Ihrem Arbeitsvertrag mit der Bank geregelt ist und Sie vor dem betreffenden Stichtag aus dem Unternehmen ausscheiden.
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