Vermögensverwalter

Grundsätzlich: Vermögensverwalter stellen nach Kundenvorgaben ein Portfolio aus verschiedensten Finanzprodukten zusammen und überwachen es. Sie erhalten typischerweise ein Mandat mit Depotvollmacht vom Kunden. Innerhalb dieses Kundenmandats können sie das Portfolio eigenverantwortlich steuern und den Marktgegebenheiten flexibel anpassen.

Aber: Die Vorschriften und Ansprüche sind hoch, ein Vermögensverwalter muss eine Genehmigung der BaFin (Lizenz) vorweisen. Besonders die vorgeschriebenen 50.000 EUR Anfangskapital und geforderte Erfahrung als Führungskraft in den Bereichen Anlageberatung oder Vermögensverwaltung erschweren die Gründung unter eigener Lizenz. Darüber hinaus belasten die regelmäßig durchzuführenden Melde- und Anzeigepflicht den Betrieb und erhöhen die laufenden Kosten. Hohe regulatorische Anforderungen sowie der steigende zeitliche und finanzielle Aufwand für Lizenz und Verwaltung veranlassen immer wieder zu der Frage, ob das Geschäftsmodell ökonomisch ist?

Nein, aber ja. Denn bei Partnern wie der NFS finden Vermögensverwalter eine Alternative, auch ohne eigene Lizenz für ihre Kunden tätig zu werden. Neben dem Haftungsdach bietet einen Zugang zur NFS Hamburger Vermögen GmbH (HHVM), einem lizenzierten Vermögensverwalter. Mit der HHVM können Sie an Kunden Vermögensverwaltungen vermitteln, standardisierte  wie auch individuelle Strategien - schnell und mit geringem administrativen Aufwand. Darüber hinaus haben Sie mit unserem Geschäftsmodell „Vermögensverwaltung mit externem Advisory“ die Möglichkeit, mit unseren Vermögensverwaltungsgesellschaften als externer Strategieberater zu kooperieren und Strategien aufzusetzen zu lassen.

PRO: keine eigene WpiG-Lizenz (ehemals KWG), weniger Kosten, weniger Aufwand

CONTRA: Kundenakquise liegt beim Berater

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3. Die Kündigung


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