Voraussetzungen für den Berater
Eine Mindestqualifikation in Form einer Bankausbildung, eines betriebswirtschaftlichen Studiums oder einer gleichwertigen Ausbildung muss vorliegen, damit Sie unter dem Haftungsdach beraten können. Des Weiteren können Sie über eine langjährige Karriere in der Kundenbetreuung oder fundierte Berufserfahrung in der Finanzbrache für eine selbständige Tätigkeit als Vermögensberater unter dem Haftungsdach die nötige Qualifikation vorweisen. Auch zertifizierte Finanzspezialisten wie zum Beispiel der Certified Financial Planner (CFP), Chartered Financial Analyst (CFA) oder Estate Planner (EP) können Ihre Kunden selbständig und bankenunabhängig unter dem Haftungsdach betreuen.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Berater ein Depotvolumen von mindestens 2 Mio. Euro betreuen sollten, um die Möglichkeiten des Haftungsdachs effizient nutzen zu können. Am erfolgreichsten sind erfahrungsgemäß Banker und Vermögensverwalter, die ihre Selbstständigkeit z. B. nach einer langjährigen Tätigkeit im Private Banking oder Wealth Management starten - also gut ausgebildete Berater.
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