BGH reglementiert Banken
Fortan keine Mindestgebühren bei Kontoüberziehungen
Targobank und Deutsche Bank verlangten Mindestgebühren von Kunden, die ihre vereinbarten Dispokredite im Einvernehmen mit den Instituten überzogen hatten. Verbraucherzentralen klagten gegen die Gebühren bei so bezeichneten geduldeten Überziehungen und erhielten vor wenigen Tagen von den Richtern am BGH recht.
Kunden müssen immer Zinsen an die Institute bezahlen, wenn ihre Konten in den Minusbereich rutschen. Die Zinssätze sind aber besonders hoch, wenn die Schulden über die vereinbarten Kreditrahmen hinausgehen. Die Deutsche Bank verlangte zum Zeitpunkt der Klageeinreichung in derartigen Fällen Zinsen in Höhe von 16.5 Prozent per anno.
Verwaltungsaufwand nicht durch Zinserträge gedeckt
Die Institute verteidigen die zusätzlichen Gebühren mit meistens geringen Zinseinnahmen. Viele Kunden würden ihre Konten nur für wenige Tage und geringfügig überziehen. In derart gelagerten Fällen entstünde oft hoher Verwaltungsaufwand, da die Mitarbeiter jedes Mal die Bonität des Kontoinhabers überprüfen müssten. Der Mehraufwand sei keinesfalls über vereinnahmte Zinsen zu finanzieren.
Aufgrund der geschilderten Situation sei die Mindestgebühr etabliert worden, sie wurde und wird bis dato bei jedem Kunden fällig, sobald dieser sein Konto kurzzeitig minimal überzieht. Zum Klagezeitpunkt verlangte die Targobank knapp drei Euro monatlich, inzwischen liegt die Gebühr bei fast fünf Euro. Die Deutsche Bank rechnet die Gebühr aktuell quartalsweise mit nahezu sieben Euro ab.
Geduldete Überziehungen sind Verbraucherkredite
Aus diesem Grund hat der BGH die Gebühren fortan untersagt. Die Begründung des Urteils bekräftigt zwar den Anspruch der Banken auf Zinsen für ausgeliehene Gelder. Diese müssen nach Ansicht der Richter jedoch angemessen und marktüblich sein. Wer beispielsweise sein Konto für einen Tag um zehn Euro überzieht, muss einen völlig unangemessenen Zinssatz von 25.000 Prozent pro Jahr entrichten. Der BGH berief sich dabei auf die Pauschale der Deutschen Bank in Höhe von 6.90 Euro.
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