Was sagt ein Zeugnis wirklich aus?
Art und Länge
Der Arbeitgeber muss das Zeugnis ohne Rechtschreib- oder Flüchtigkeitsfehler auf Unternehmenspapier ausdrucken und gleich zu Beginn die Zeugnisart benennen. Fatalerweise fallen derartige Fehler auf den Arbeitnehmer zurück, weil daraus auf wenig Anerkennung geschlossen wird. Gleiches gilt für das Format: Ein sehr kurzes Arbeitszeugnis lässt auf geringe Wertschätzung schließen, ein zu langes Dokument wird als zu detailliert ebenfalls negativ bewertet.
Auf Vollständigkeit achten
Bei jedem Zeugnis müssen die persönlichen Angaben zum Arbeitnehmer im ersten Absatz enthalten sein. Danach folgen Art und Dauer der Beschäftigung sowie eine genaue Beschreibung der ausgeübten Tätigkeit. Im nächsten Absatz sollte das beschäftigende Unternehmen beschrieben sein.
Die zugewiesenen Aufgaben werden in einem korrekten Arbeitszeugnis im dritten Absatz dargestellt. Der Abschnitt darf ruhig ausführlich sein und muss gut lesbar alle relevanten Angaben enthalten. Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass gerade dieser Part zeitlos verständlich formuliert und für Dritte nachvollziehbar verfasst ist.
Die Leistungsbewertung
Der darauf folgende Abschnitt ist der Wichtigste im Zeugnis, denn hier geht es um die Bewertung der erbrachten Leistungen. Der Absatz sollte mindestens eine halbe Seite lang sein und die Themen Arbeitsbereitschaft und Belastbarkeit sowie vorhandene und während der Tätigkeit erworbene Kenntnisse ansprechen. Die in der Zusammenfassung verwendeten Formulierungen geben Aufschluss über die Qualität der Arbeitsleistung und sollten aus bestimmten Wörtern zusammengesetzt sein. Arbeitgeber drücken ihre Unzufriedenheit nie klar aus, daher sind Begriffe wie beispielsweise "außerordentlich zufrieden" sehr wichtig. Dies gilt auch für die Bewertung des Verhaltens gegenüber Vorgesetzten und anderen Mitarbeitern.
Der abschließende Satz
Die letzten Worte im Zeugnis sollten den Grund des Ausscheidens darstellen und Dank sowie Bedauern des Arbeitgebers enthalten. Auch hier ist auf die exakte Wortwahl zu achten.
Fazit
Der ausscheidende Arbeitgeber muss das Zeugnis auf nachteilige Formulierungen überprüfen und bei gegebenem Anlass auf zeitnahe Änderungen bestehen.
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