12. September 2016

Vorsorge und Absicherung in der Selbstständigkeit

Persönlicher Versicherungsschutz in der Selbstständigkeit

Abhängig von der Unternehmens-Rechtsform haftet ein selbstständiger Finanzberater in vielerlei Hinsicht mit seinem persönlichen Vermögen. Diese Haftung schließt auch dem Betrieb zugehörige Personen ein. Beiden Herausforderungen begegnen Spezialisten mit zielgerichtetem Versicherungsschutz.

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben

Die Gesetzgebung zwingt Finanzberater in Selbstständigkeit zum Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Damit sind die Mandanten und der Berater vor den Folgen einer Falschberatung geschützt. Besteht keine entsprechende Police, haftet Letzterer mit seinem gesamten Privatvermögen. Übt ein Finanzberater seine selbstständige Tätigkeit unter einem Haftungsdach aus, ist diese über einen separaten Versicherungsvertrag abgesichert.

Versicherung gegen Vertrauensschaden

Kein in Selbstständigkeit agierender Finanzberater kann sich gegen vorsätzlich nicht gesetzeskonformes Verhalten mit einer Versicherung absichern. Dennoch ist der Abschluss einer Vertrauensschadensversicherung angebracht, wenn der Berater Angestellte mit Kundenkontakt beschäftigt. Die Police schützt den Mandanten ebenso wie das Unternehmen und kommt auch für dem Betrieb entstandene Schäden aus kriminellem Mitarbeiterverhalten auf.

Selbstständigkeit nicht ohne betrieblichen Versicherungsschutz

Selbstständige Finanzberater sollten über verschiedene Versicherungen nachdenken und dabei Größe sowie Ausstattung ihres Unternehmens berücksichtigen.

  • Schutz vor Vermögens-, Personen- und Sachschäden bietet eine Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Unternehmer und Mitarbeiter.
  • Zur Überbrückung von krankheits- oder unfallbedingten Ausfällen eignet sich eine Existenz-Betriebsunterbrechungs-Versicherung. 
  • Weiteren Risiken kann mit Rechtsschutz- und Geschäftsversicherungen begegnet werden.

Vorsorge in der Selbstständigkeit

Wer aus einem Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt, muss sich allein gegen Krankheiten versichern, dadurch entstehenden Einnahmeverlusten vorbeugen und seine Altersvorsorge aufbauen. Die Krankenversicherung kann sowohl als freiwilliges Mitglied der GKV als auch über die privaten Krankenkassen geregelt werden. Die Altersvorsorge erfordert einen sorgfältig ausgearbeiteten Plan, welcher auf die individuellen Möglichkeiten des Selbstständigen ausgerichtet ist. Dazu besteht die Option der freiwilligen Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung und dem zusätzlichen Aufbau der privaten Altersvorsorge.

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