Kündigungsfristen
Gesetzliche Kündigungsfristen
Für alle Arbeitsverträge ohne diesbezügliche Regelung gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 622 BGB. Wichtig ist dabei, dass die Frist vier Wochen beträgt, das sind 28 Tage und kein Monat. Gerechnet wird die Frist entweder von der Mitte oder dem Ende des Monats, sie ist von Arbeitnehmern immer anzuwenden, außer in der Probezeit. Im § 622 Abs. 3 BGB ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Kündigungsfrist ab jedem Tag auf zwei Wochen beschränkt. Keine gesetzlichen Fristen sind bei außerordentlichen Kündigungen zu beachten.
Welche Kündigungsfristen Arbeitgeber berücksichtigen müssen
Der § 622 Abs. 2 BGB verlängert die Kündigungsfristen bei länger bestehenden Arbeitsverhältnissen. Wer mehr als zwei Jahre für einen Arbeitgeber tätig war, kann nur mit Frist von einem Monat ab dem Ende des laufenden Kalendermonats gekündigt werden. Bei einer Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren muss der Arbeitgeber eine Kündigungsfrist von sieben Monaten berücksichtigen, beginnend am Ende des Monats, in dem die Kündigung ausgesprochen wird. Wichtig: Der EuGH hat die deutsche Regelung, nach der Betriebszugehörigkeiten vor dem 25. Lebensjahr nicht zu berücksichtigen sind, außer Kraft gesetzt.
Sonderregelungen bei Kündigungsfristen
Gemäß Sozialgesetzbuch § 169 betragen bei Schwerbehinderte die Kündigungsfristen mindestens vier Wochen. Dieses ist jedoch nur bei Tarifverträgen mit kürzeren Fristen von Bedeutung. Ebenso sind Schwerbehinderte während der Probezeit nicht besser gestellt als andere Arbeitnehmer. Für Sie gelten in der Probezeit die oben erwähnten kürzeren Fristen.
Ausnahmen von den gesetzlichen Kündigungsfristen gelten auch bei Insolvenzverfahren. Unabhängig von der persönlichen Situation und Beschäftigungsdauer kann der Insolvenzverwalter einem Arbeitnehmer mit einer maximalen Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen. Gleiches gilt, wenn der Arbeitnehmer im Rahmen einer Insolvenz selbst kündigt. Sehen vertragliche Regelungen jedoch kürzere Fristen vor, kommen diese zur Anwendung.
Der Text dient lediglich der unverbindlichen Information. In dem Text wird die Rechtslage abstrakt dargestellt. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann auch keine Rechtsberatung ersetzen. Die Hinweise sollen Ihnen einen ersten Überblick über die Aspekte geben, die Sie bei einer durch Sie veranlassten Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigen sollten. Wenn Sie Fragen zu dieser Thematik haben, sollten Sie sich unbedingt an einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden. Eine Rechtsberatung, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten ist, können und dürfen wir nicht leisten.
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