Bankangestellter greift in die Kasse
Fragwürdige Sportwetten
Weltweit wird das Wetten auf sportliche Wettkämpfe als einträglich beworben, vor allem junge Leute können den Versprechen auf lukrative Gewinne nur schwer widerstehen. In der Realität überwiegen jedoch die Verluste. Gleichwohl kann sich niemand der Abhängigkeit entziehen und viele Teilnehmer werden gezwungenermaßen kriminell. So auch der Mitarbeiter einer bayrischen Sparkasse, der seinen Kunden wöchentlich fünfstellige Beträge abnahm, um damit seine Spielsucht zu finanzieren. Sein Arbeitgeber hat ihm gekündigt und ein Gericht verhandelt derzeit seine kriminelle Leidenschaft.
Digitale Konten auch nicht vor Zugriffen sicher
Der zur Spielsucht tendierende Bankkaufmann führte mit seinen Handlungen zumindest einen Grund für die derzeit stattfindende Digitalisierung ad absurdem. Er bediente seine Sucht mit wiederholten Zugriffen auf digitale Sparkonten, die offensichtlich auch nicht mehr Sicherheit bieten als analoge Varianten. Onlinebanking ist aber in jeder Hinsicht transparent, daher konnten die Kontrolleure seine digitalen Überweisungen an Wettbüros mühelos verfolgen. Der angerichtete Schaden beläuft sich nach Angabe der Staatsanwaltschaft auf mehr als 300.000 Euro. Charakteristisch für viele Abhängige verschuldete sich der Banker auch bei seinem Dealer respektive Wettanbieter. Der übte Druck aus und veranlasste den Angestellten zum direkten Griff in die Kasse.
Reue und Wiedergutmachung
Um den Sprössling vor einem längeren Gefängnisaufenthalt zu bewahren, bezahlte die Familie bereits vor Prozessbeginn fast die ganze Summe mitsamt durch die Aufklärung entstandener Kosten. Und das, obwohl der spielsüchtige Banker selbst seine Schwestern bestohlen hatte. Geschädigt wurden vor allem Rentner mit Konten bei der Sparkasse, für deren Verluste kam das Geldhaus jedoch inzwischen auf. Der reuige und voll geständige Ex-Bankmitarbeiter denkt zumindest während der Verhandlung an Wiedergutmachung. Bei einem Arbeitslosengeld, welches sich am letzten Gehalt von 2.000 Euro netto orientiert, wird die Absicht jedoch eine lebenslange Illusion bleiben. Zudem sind die Job-Chancen aus der Haft entlassener Straftäter noch geringer als für unbescholtene Arbeitssuchende.
Bildmaterial: csm_MACIEJ_NOSKOWSKI